Fahrzeugklassen & Fuhrpark

Klasse M (Roller)

 

Mindestalter: 16

 

Zur Anmeldung nach Möglichkeit folgendes schon bereit halten:

Die Ausbildung umfasst:

Zunächst üben wir mit Dir auf einem ruhigen Platz verschiedene Fahrtechniken, die in den Grundfahraufgaben:

abgefragt werden. Sobald Du das Fahrzeug beherrschst, üben wir das sichere Fahren im öffentlichen Straßenverkehr. Besonders wichtig ist hierbei die Verkehrsbeobachtung, da Rollerfahrer gerne übersehen und überholt werden.

 

Besonderheiten:

Achtung: die Anmeldung zur theoretischen Prüfung erfolgt erst nach Abschluß der theoretischen Ausbildung und dem Rücklauf der Prüfkarte (kann mehrer Wochen dauern!!!).

Die theoretische Prüfung findet beim TÜV in Kalbach auf PC statt. Die Prüfgebühr beträgt

69,- € und die TÜV-Gebühr 20,83 € (ohne Gewähr).

 

Nach bestandener Theorieprüfung sorgen wir schnellstmöglichst für einen Termin für die praktische Prüfung (wenn möglich nach 7-10 Tagen). Bis dahin wird auch die fahrpraktische Ausbildung abgeschlossen und von uns bescheinigt sein. Die Prüfgebühr beträgt 135,- € und die TÜV-Gebühr 56,41 € (ohne Gewähr).

 

Bei bestandener Klasse M darf dann ein Kleinkraftrad (Moped, Mokick, Roller) mit

max. 50 ccm und einer bbH von 45 km/h gefahren werden. Ein Sozius darf auf einer geeigneten und zulässigen Sitzfläche mitgenommen werden.

 

Kleinkrafträder, die vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind, dürfen mit einer bbH von 50 km/h gefahren werden.

Kleinkrafträder nach ehemaligen DDR-Recht, die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind, dürfen mit einer bbH von 60 km/h gefahren werden.