SUZUKI GN 125 ccmFahrzeugklassen & Fuhrpark

Klasse A1

 

Mindestalter: 16

 

Zur Anmeldung nach Möglichkeit folgendes schon bereit halten:

Die Ausbildung umfasst:

Zunächst üben wir mit Dir auf einem ruhigen Platz verschiedene Fahrtechniken, die in den Grundfahraufgaben:

abgefragt werden. Sobald Du das Fahrzeug beherrschst, üben wir das sichere Fahren im öffentlichen Straßenverkehr. Da zum sicheren Fahren nicht nur eine intensive Verkehrsbeobachtung gehört, sondern auch eine sichere Fahrlinie, fahren wir bei einigen Stunden selber mit dem Motorrad voraus.

 

Besonderheiten:

Achtung: die Anmeldung zur theoretischen Prüfung erfolgt erst nach Abschluß der theoretischen Ausbildung und dem Rücklauf der Prüfkarte (kann mehrer Wochen dauern!!!).

Die theoretische Prüfung findet beim TÜV in Kalbach auf PC statt. Die Prüfgebühr beträgt

69,- € und die TÜV-Gebühr 20,83 € (ohne Gewähr).

 

Nach bestandener Theorieprüfung sorgen wir schnellstmöglichst für einen Termin für die praktische Prüfung (wenn möglich nach 7-10 Tagen). Bis dahin wird auch die fahrpraktische Ausbildung abgeschlossen und von uns bescheinigt sein. Die Prüfgebühr beträgt 135,- € und die TÜV-Gebühr 84,97 € (ohne Gewähr).

 

Bei bestandener Klasse A1 darf dann ein Leichtkraftrad mit max. 125 ccm und max. 11 kw gefahren werden. Ein Sozius darf auf einer geeigneten und zulässigen Sitzfläche mitgenommen werden. Für das Fahren mit Beiwagen gibt es keinen besonderen Führerschein, aber das Fahren mit Beiwagen erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten. Wer vor dem 01. April 1980 die Fahrerlaubnisklasse 3 oder zum 01. Juli1996 die Klasse 1b erworben hat, darf die heutige Klasse A1 fahren.